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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 9. Besteuerung bei der Veräußerung

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

9. Besteuerung bei der Veräußerung Die Veräußerung privater Immobilien, also solcher, die im Privatvermögen einer natürlichen Person liegen, ist in Spanien und auch in Deutschland grund- sätzlich steuerpflichtig, aber es gelten für Deutschland Ausnahmen, nach denen eine Veräußerung steuerfrei erfolgen kann. Es gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wurde, ob sie im In- oder Ausland liegt und wie lange sie sich im Besitz des Steuerpflichtigen befunden hat. Es folgt ein Überblick, was bei der Veräußerung privater Immobilien zu beachten ist. Wenn wir hier für den deutschen Bereich von „Privatvermögen“ einer natür- lichen Person sprechen, gilt es noch Folgendes zu beachten: Es darf kein „gewerblicher Grundstückshandel“ und/oder keine sonstigen Aktivitäten im Immobilienbereich vorliegen, die die private Vermögenshaltung überschreiten. Seite 119 Besteuerung bei der Veräußerung

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