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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 9.2 Veräußerung vermieteter Immobilien

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Deutschland einen nach deutschem Einkommensteuerrecht nicht steuerbaren Vorgang darstellt. Eine Anrechnung oder Erstattung der spanischen Einkom- mensteuer im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung gem. § 34 c EStG ist nicht möglich, da der Verkauf des Grundstücks in Deutschland nicht steuerbar ist. Da der Veräußerungsvorgang keine einkommensteuerrechtlichen Folgen in Deutschland nach sich zieht, besteht keine Verpflichtung für die Deklaration des Grundstücksverkaufs in der deutschen Einkommensteuererklärung von Herrn Sonnenschein. Wir weisen aber darauf hin, dass aufgrund des verstärkten Informationsaus- tausches zwischen den beiden beschriebenen Ländern davon auszugehen ist, dass das deutsche Finanzamt Kenntnis von der Immobilienveräußerung in Spanien erlangt. Für den Fall, dass das deutsche Finanzamt dann hinsichtlich der Veräußerung in Spanien ermittelt, empfiehlt es sich, alle Beweise für die beabsichtigte und tatsächlich erfolgte Nutzung der Immobilie ausschließlich für eigene Wohnzwecke aufzubewahren. Eine weitere Alternative könnte sein, dass der deutsche Steuerberater bei der Abgabe der Einkommensteuererklä- rung an das Finanzamt einen entsprechenden Hinweis auf die Veräußerung einer Immobilie in Spanien gibt. 9.2 Veräußerung vermieteter Immobilien 9.2.1 Besteuerung in Spanien Der Steuersatz auf den in Spanien zu versteuernden Gewinn, sofern es denn einen gab, lag für 2015 zunächst bei 20 %, wurde dann allerdings mit Wirkung ab dem 12.07.2015 auf 19,5 % herabgesetzt. Ab 2016 ist der Steuersatz auf 19 % gesenkt worden. Die Bemessungsgrundlage des Gewinns ist die Differenz zwischen den fort- geführten Anschaffungskosten. Das sind die ursprüngliche Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten plus zzgl. nachweislich durch geführte Umbauarbeiten, die nicht als Instandhaltungen gewertet werden können. Die durchgeführten Seite 123 Besteuerung bei der Veräußerung

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