Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten
und erklärten Abschreibungen auf diese Werte mindern die Bemes- sungsgrundlage. Ebenfalls sind Nebenkosten die beim Verkauf entste- hen, wie z.B. die Makler-, Rechtsanwalts- und Steuerberatungskosten, abzugsfähig. Auch hier werden, genau wie bei der selbsgenutzten Immobilie, die 3 % einbehalten. Ebenfalls muss die Steuererklärung eingereicht wer- den. Es gelten die gleichen Abgabefristen wie bei der Abgabe der Erklä- rung für die selbst genutzte Immobilie. Seite 124 read different