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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 9.2.2 Besteuerung in Deutschland

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

9.2.2 Besteuerung in Deutschland Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind grundsätzlich steuer- pflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Dieser Zehnjahreszeitraum wird meist auch als „Spekulationsfrist“ bezeichnet. Hierbei stellt der Gesetzgeber auf eine tagge- naue Rechnung ab. Zur Feststellung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung ist jeweils der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes maßgebend, also der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags oder vergleichbarer Rechtsakte (Erwerb im Rahmen der Zwangsversteigerung oder Entnahmehandlungen aus Gesellschaften). Im Erb- oder Schenkungsfall gelten die Fristen des Rechtsvor- gängers, das heißt des Erblassers oder Schenkers. Der Veräußerungsgewinn oder -verlust ermittelt sich aus dem Veräußerungs- preis abzüglich der Veräußerungskosten und der Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten. Bei Anschaffung nach dem 31. Juli 1995 und Herstellung nach dem 31. Dezember 1998 sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich um die Absetzung für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschrei- bungen zu mindern. Wird bei der Veräußerung eines Grundstücks ein Verlust erwirtschaftet, darf dieser Verlust nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäf- ten ausgeglichen werden. Nach Einführung der Abgeltungsteuer ist die Ver- lustverrechnung jedoch im Einzelfall zu prüfen, da durch die Abgeltungsteuer sogenannte „Verlustverrechnungstöpfe“ entstehen. Bei zusammen zur Ein- kommensteuer veranlagten Ehegatten kann der Verlustausgleich auch unter den Ehegatten stattfinden. Seite 125 Besteuerung bei der Veräußerung

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