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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

einer wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit. Im Klartext: ein Tourismusmodell, das sich mit dem Erhalt der auf den Inseln einzigartigen Natur vereinbaren lässt, das auf lange Sicht zu einem gerechter verteilten Wohlstand beiträgt und das der Gesellschaft ein friedliches und ziviles Miteinander ermöglicht. ► ► Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, muss über die Kapazitäten der Inseln neu nachgedacht werden. Wenn der Strand zu voll und die Schlange vor der Kathedrale zu lang wird, dann verwandelt sich der Urlaubsgenuss schnell in Überdruss. Gerade Hoteliers, die an erster Stelle an den Besuchern verdienen, sollten daran interessiert sein, dass sich Urlauber auch noch in zehn, zwanzig oder dreißig Jahren hier wohlfühlen. ► ► Und auch auf die Bevölkerung muss Rücksicht genommen werden. Genervte Einheimische sind keine guten Gastgeber und Urlauber werden nicht wiederkommen, wenn sie allein ob der schieren Masse, in der sie in den Sommermonaten auftreten, als Störfaktor wahrgenommen und behandelt werden. ► ► Wenn die nötigen Investitionen in den Erhalt der Umwelt, die Instandsetzung von Denkmälern und historischen Gebäuden sowie eine umfassende und professionelle Ausbildung der im Urlaubergewerbe arbeitenden Einheimischen umgesetzt werden, dann kann der Wandel von der Quantität zur Qualität gelingen und ein nachhaltig betriebener Tourismus den Inseln auch in Zukunft als Hauptwirtschaftszweig erhalten bleiben. Durch die neue Touristensteuer ergibt sich eine neue rechtliche Beurteilung der Vermietung mit entsprechenden steuerlichen Auswirkungen. Auch wenn die Einführung der Steuer in der Anfangsphase mit einem hohen Kommunikationsaufwand verbunden war, ist es unzweifelhaft, dass der für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften notwendige Verwaltungsaufwand nicht zu unterschätzen ist. Aber die Marktteilnehmer haben nunmehr etwas mehr Rechtssicherheit. Ob die Erhebung dieser Steuer sinngebend ist, wird Seite 151 Touristensteuergesetz ab 01. Juli 2016

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