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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 13. Schätzung oder genaue Abrechnung

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

13. Schätzung oder genaue Abrechnung 13.1 Einleitung Das Parlament der Balearen verabschiedete am 30. März das Gesetz 2/2016 zur Einführung der Steuer auf touristische Aufenthalte (impuesto sobre estan- cias turísticas) auf den balearischen Inseln. Durch dieses Gesetz werden Aufenthalte u. a. in den folgenden Unterkünften besteuert: „… h) Ferienwohnungen; Immobilien, die der Vermarktung von touristischen Aufenthalten dienen, und Immobilien, die der Vermarktung von touristi- schen Aufenthalten dienen und der Registrierung gemäß den dieselben regulierenden Gesetzen unterliegen. j) Wohnungen, die der Vermarktung von touristischen Aufenthalten dienen und welche die in der Gesetzgebung der Autonomen Region für dieselben vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllen und somit nicht der Regis- trierung gemäß dem gültigen Tourismusgesetz unterliegen. Das Gesetz sieht vor, dass der Betreiber der touristischen Einrichtung, nach- folgend „Stellvertreter“ genannt, die Steuern von den Steuerpflichtigen (Tou- risten) verlangt und einnimmt. Anschließend deklariert der Stellvertreter (Betreiber) die Steuern beim Finanz- amt der Autonomen Region und führt diese ab. Zu diesem Zweck sieht das Steuergesetz zwei Formen für die Abführung der Steuern durch den Stellvertreter (Betreiber) vor: ► ► Die direkte Besteuerung (estimación directa) ► ► Die Pauschalbesteuerung (estimación objetiva) Seite 154 read different

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