Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten
14. Die Umsetzung in der Praxis 14.1 Zahlungsbeleg - formelle Vorgaben Die Steuerzahlung des Gastes kann mit den folgenden beiden Dokumenten belegt werden: ► ► Die offizielle Rechnung: In diesem Fall muss die Touristensteuer spezifisch und von den übrigen Rechnungskonzepten gesondert aufgeführt werden. ► ► Ein separates Dokument, in der lediglich die Touristensteuer aufgeführt wird. In beiden Fällen müssen zumindest die folgenden Daten im Dokument ange- geben sein: ► ► Fortlaufende Nummer ► ► Identifizierung des Appartments: Lage und von der Tourismusbehörde zugeordnete Kennnummer (sofern diese nicht vorliegt, wird die Kennnummer bei Anmeldung über das Modell 017 vom Finanzamt der Balearen von Amts wegen unmittelbar zugeteilt). ► ► Steuerliche Identifizierung des Betreibers ► ► Identifizierung von mindestens einem der Steuerpflichten (Gäste) unter Angabe von dessen Personalausweis-/Reisepassnummer und der Wohnsitz-Anschrift. ► ► Anzahl der Tage des Aufenthaltes aller Steuerpflichtigen (Gäste) ggf. unter Angabe einer anwendbaren Befreiung. ► ► Der anwendbare Tarif pro Person und Tag des nicht steuerbefreiten Aufent haltes. ► ► Die Steuersumme / der gezahlte Betrag. Seite 164 read different