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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 15.2 Anlagen „V“ und „AUS“

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

15.2 Anlagen „V“ und „AUS“ Wir erstellen für den deutschen Steuerberater des Mandanten – oder den Mandanten selbst – die Anlage „V“ und die Anlage „AUS“ in unserem DATEV- Programm. Wir senden dem deutschen Steuerberater die Daten zu, er kann diese dann per Knopfdruck in die deutsche Einkommensteuererklärung seines Mandanten integrieren. Neben der unterschiedlichen Erfassung der Anschaffungskosten nach deut- schen und spanischen Vorschriften (separate Anlageverzeichnisse) werden während der Nutzungsphase alle Belege in einer einzigen Exceltabelle erfasst und durchnummeriert. Bei Erstellung der Anlage „V“ werden aus dieser Excel- tabelle die Rechnungen (Belege) den jeweiligen Nummern der entsprechenden Zeilen in der Anlage „V“ zugeordnet und verknüpft. Da der deutsche Steuerberater diese Belege mit der dazugehörigen Excelta- belle erhält, kann er die Einnahmen und auch die Werbungskosten, die in der Anlage „V“ berücksichtigt wurden, eindeutig zuordnen. Das gleiche System wird auch bei der Erstellung der Anlage „AUS“ verwen- det. Das ist notwendig, da nur die nachweislich in Spanien gezahlte Steuer in Deutschland angerechnet werden kann. Auch dieses Belegwerk muss zur Einreichung der Steuererklärung des Mandanten in Deutschland vorliegen. 15.3 Kommunikation zwischen den Beratern Aufgrund der beschriebenen Datenlage kann eine sinngebende und nutzstif- tende Kommunikation zwischen dem deutschen und spanischen Steuerberater erfolgen. Der deutsche Steuerberater kann – wenn ihm der Mandat das erlaubt – den Zugang zu unserem Datenraum erhalten, indem die beschriebenen Dokumente online zur Verfügung stehen. Es kann dabei sehr nützlich sein, wenn der deutsche Steuerberater mit dem zuständigen Mitarbeiter bei der European@ccounting im Austausch steht, um die strategische Planung im Rahmen der deutschen steuerlichen Mög- lichkeiten zu besprechen. Das kann z.B. die strategische Planung sein, dass Seite 171 Digitale Lösung – Steuer 4.0

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