Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten
Das sind einerseits die Daten für die spanische Steuererklärung (z.B. Modelo 210), die jedes Quartal eingereicht werden muss. Andererseits sind es die Daten, die der deutsche Steuerberater für die Anlage „V“ und der Anlage „AUS“ im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen in Deutschland benötigt. Seite 179 Digitale Lösung – Steuer 4.0