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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 16.1 Problemkreise

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

16.1 Problemkreise Das am 02. Oktober 2013 in Deutschland bekannt gewordene Urteil, wonach die kostenfreie Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie, die über eine Ver- mögensgesellschaft gehalten wird, zum Tatbestand der verdeckten Gewinnaus- schüttung (vGA) und in der Folge zu beträchtlichen Einkommensteuerforderun- gen in Deutschland kommen kann, löste eine beträchtliche Medienresonanz aus. Der Redakteur einer namhaften Zeitung sagte z. B. treffend, das Zähne- klappern vieler Hauseigentümer aus Port Andratx sei bis Palma zu hören. Die Auswirkungen beschränken sich jedoch nicht nur auf Immobilienbesitzer in Andratx, sondern betreffen alle Haus- und Wohnungseigentümer in Spanien, die ihre Immobilie mit einer S.L. erworben haben. Wir haben zu diesem Thema mehrere Seminare durchgeführt und zahlreiche Beiträge in der spanischen und deutschen Presse verfasst (u.a. Zeitschrift IMPULSE 07-08 2016 - Artikel: Ferienhaus - So vermeiden Sie Steuerfallen; Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht 7/16 vom 19. Februar 2016 - Artikel: Der deutsche Steuerfahnder auf Mallorca). Leider müssen wir auch noch heute feststellen das die Tragweite der Gefahren - neben enormen Steuernachzah- lungen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen - in erschreckender Weise verkannt werden. Aus den Diskussionen ergeben sich zwei wesentliche Problemkreise, die zu den erheblichen Auswirkungen in Deutschland führen: ► ► Wenn von den Mietern - in der Regel sind das die Gesellschafter der S.L. - keine oder keine marktübliche Miete gezahlt wurde, führt das zu der in dem BFH-Urteil benannten vGA. Da in Deutschland die Verjährungsfrist für solche Tatbestände bei 10 Jahren liegt, können die Steuerforderungen nennenswert sein. Die Verjährung in Spanien beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Wenn ein Straftatbestand vorliegt, erweitert sich die spanische Verjährungsfrist auf 5 Jahre. Aber wie schon gesagt, die spanischen Fristen sind für die deutschen Behörden nicht massgebend. Seite 183 Tatort Finca - Die Uhr tickt IMPULSE 07-082016 - Artikel: Ferienhaus - So vermeiden Sie Steuerfallen;

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