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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 16.2 Muster einer gesetzeskonformen Bilanzierung

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

► ► In der Praxis werden die hier betroffenen SL´s in der Regel mit einem Stammkapital in Höhe von 3.000,00 € ausgestattet. Die notwendige Liquidität für den Erwerb und den Unterhalt der Immobilie wird (wurde) der Gesellschaft dann häufig über Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Auch wenn in der spanischen Bilanz keine Zinsen berücksichtigt und auch nicht bezahlt wurden, müssen die Zinsen in Deutschland bei der Einkommensteuererklärung des Darlehensgebers berücksichtigt werden. Auch für diesen Sachverhalt gilt die 10-Jahresfrist. Damit Sie ein Gespür dafür bekommen, wie die Handels- und Steuerbilanz ihrer spanischen S.L. aussehen müsste, zeigen wir Ihnen im folgenden Kapitel an einem Beispiel. Danach erläutern wir die monetären Auswirkungen durch das BFH-Urteil. Dann beschäftigen wir uns mit der Problematik des Gesellschafterdarlehens. Das ist ebenfalls äußerst wichtig, da die Mehrzahl der Steuerpflichtigen die Meinung vertritt, dass keine Versteuerung in Deutschland erfolgt, weil auf diese Darlehen keine Zinsen gezahlt werden. Diese Meinung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen richtig. 16.2 Muster einer gesetzeskonformen Bilanzierung 16.2.1 Bilanzstruktur An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass es sich um eine Musterbilanz einer „Vermögenshaltenden Gesellschaft“ (das ist in den meisten Fällen die gewählte Struktur) handelt. In Deutschland gibt es unserer Kenntnis nach keine Trennung zwischen einer „aktiven“ und einer „vermögenshaltenden“ Kapitalgesellschaft, so wie sie in Spanien vorgenommen wird. Eine „Vermögenshaltende Gesellschaft“ unterliegt in Spanien eingeschränkten steuerlichen Pflichten (z.B. keine Umsatzsteuererklärung) und ist auch bei der Seite 184 read different

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