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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 17.2 Zuflussprinzip

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

17.2 Zuflussprinzip 17.2.1 Der Normalfall Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt das Zuflussprinzip. Dieses ist ein Grund- satz des deutschen Einkommensteuerrechts, dem zufolge Einnahmen jenem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Die Grundaussage über den Zuflusszeitpunkt bei Einnahmen enthält § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG. Ein Zufluss liegt vor, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut (Geld oder ein Gegenstand, dessen Wert in Geld ausgedrückt werden kann) erlangt ist. Eine genauere Beschreibung, was Einkünfte aus Kapitalvermögen sind, findet sich im BMF - Schreiben vom 22. Dezember 2009. Unter Beachtung des Sub- sidiaritätsprinzips gehören somit folgende Einkünfte dazu (wir nennen hier fallbezogen nur einige): ► ► Einnahmen aus Dividenden und vergleichbare Einkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG), ► ► Einnahmen als (typisch) stiller Gesellschafter (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG), atypisch stille Gesellschafter erzielen Gewinneinkünfte (z.B. aus Gewerbebetrieb) ► ► Einnahmen aus partiarischen Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG), ► ► Einnahmen aus Zinsen und vergleichbare Einkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 5 und 7 EStG). Seite 193 Zinsbesteuerung in Deutschland

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