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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 17.4 Steuernachzahlungen beim Gesellschafter in Deutschland

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

17.4 Steuernachzahlungen beim Gesellschafter in Deutschland Wir bleiben bei unserem Beispiel, dass die Muster-Immobilie mittels eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 2.800.000,00 € gekauft wurde. Wenn das Darlehen in der spanischen Buchhaltung ohne Darlehensvertrag und ohne Berücksichtigung von Zinsen gebucht wäre, würde die deutsche Finanzverwal- tung auf den Darlehensbetrag eine Verzinsung von 4,5 % berechnen. Das entspricht einem jährlichen Zins in Höhe von 126.000,00 €. Bei einem Regelsteuersatz von 47,48 % entspricht das einer jährlichen Steuerzahlung in Höhe von 59.824,80 € (Neunundfünfzigtausendachthundertvierundzwanzig 80/100 Euro). Bedenkt man, dass in Deutschland eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt und dieser Betrag ohne Zinsen und Strafen berechnet ist, sollte auch diesem Tat- bestand Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Steuerbetrag - ohne Zinsen und Strafen - beläuft sich in unserem Beispiel dann auf 598.248,00 € (Fünfhundertachtundneunzigtausendundzweihundertachtundvierzig Euro). 17.5 Hinzurechnungsbesteuerung - AStG Wenn das Finanzamt von dem Vorgang Kenntnis erlangt hat, werden i.d.R. die deutschen Anteilseigner der spanischen S.L. angeschrieben. Sie erhalten von den zuständigen Finanzämtern eine Aufforderung mit folgendem kurzen Text: ============================================================== Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich Sie auf, eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen - Feststellung nach § 18 Abs. 1 - 3 AStG für die Wirtschafstjahre 2005 bis 2015 (Anm.: Hier kommst es darauf an wie lange die Gesellschaft existiert - max. 10 Seite 197 Zinsbesteuerung in Deutschland

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