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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 18.8.6 Pflichtteilsansprüche

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Erbfolgen, z. B. durch Schenkungen insbesondere durch Nießbrauchsvorbe- halte ausgestaltet werden. 18.8.6 Pflichtteilsansprüche Bei der Einsetzung von Erben und der damit verbundenen Enterbung einzelner gesetzlich Berechtigter bedenken viele Erblasser die Möglichkeit der Entste- hung von Pflichtteilsansprüchen nicht. Diese können jedoch eine erhebliche Belastung für die Erben darstellen, bspw. wenn das Vermögen nur aus einer Immobilie besteht. Denn der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme, die der Erbe aufzubringen hat. Nötigenfalls kann dies dazu führen, dass der Erbe dann zum Verkauf der Immobilie gezwungen ist, obwohl diese vom Erblasser als Vorsorge gedacht war. Im Rahmen der Pflichtteilsansprüche wird häufig auch nicht bedacht, dass unterschiedliche Güterstande zu einer Erhöhung der Pflichtteilsansprüche führen können. Wenn die Erblasser in ihren Testamenten Kinder nur auf einen Pflichtteil beschränken wollen, sollten sie dazu eine klare Formulierung wählen. „Ich setze meinen Sohn Hans auf den Pflichtteil“ ist eine Formulierung, die zu Unklarheiten darüber führen, was genau der Erblasser mit dieser Formulie- rung erreichen wollte. 18.8.7 Keine Regelungen für Erbengemeinschaften Häufig setzen die Erblasser zu mindestens als Schlusserben mehrere Personen ein (z. B. mehrere Kinder). Sie übersehen, dass Erbengemeinschaften große Gefahren in sich bergen, insbesondere wegen des Rechts eines jeden Erben, die Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft einzuleiten. Sinnvoller ist es häufig, Teilungsrangordnungen zwischen den Erben festzu- legen, um möglichst wenige Konfliktherde zwischen den Erben entstehen zu lassen. Seite 214 read different

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