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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 19. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

19. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung 19.1 Vorsorgevollmacht Die meisten Menschen machen sich über eine Situation, in der mehrere Millio- nen Deutsche (jeden Alters) leben, keine Gedanken: die Geschäftsunfähigkeit. Die Zahl derjenigen, die über die sie betreffenden Angelegenheiten nicht mehr selbst bestimmen können, weil sie infolge Unfalls, Krankheit oder aufgrund ihres Alters körperlich und/oder geistig nicht zum Handeln und Entscheiden in der Lage sind, nimmt jedes Jahr (auch aufgrund der Möglichkeiten der Ärzte und Medizin) zu. Der Staat sieht in einem solchen Fall zwingend vor, dass ein oder (z.B. bei Unternehmern) mehrere Betreuer (Kontrollbetreuer) bestellt werden müssen. Das Verfahren bis zur Bestellung eines solchen Betreuers ist zeitaufwendig, kos- tenintensiv und psychologisch belastend. Es müssen medizinische Gutachten eingeholt und der Betroffene dem Gutachter vorgestellt werden. Weiterhin sind die Angehörigen anzuhören. Nicht selten kommt es zu heftigem Streit über die Frage, wer Betreuer werden soll. Wenn dann einmal ein Betreuer bestellt ist, hat dieser einen aufwendigen Job. Er muss immer wieder der zuständigen Behörde Rechnung legen und viele Entscheidungen darf er nur mit Genehmigung der Behörde vornehmen (z.B. Grundstücksverkäufe, Belastungen, Entscheidungen über lebensbedrohliche Behandlungen). Müssen Berufsbetreuer eingesetzt werden, so sind die finan- ziellen Aufwendungen, um diese zu bezahlen, nicht gering. Dazu tritt häufig eine Überlastung der Berufsbetreuer. Jeder kann jedoch die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers verhindern: Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist häufig der richtige Weg! Mit der Vorsorgevollmacht wird eine andere Person dazu bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für den Vollmachtgeber Erklärungen abzugeben, zu Seite 216 read different

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