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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 19.1.1 Anforderungen an die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

denen dieser selbst infolge des Verlustes der Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist. Wer niemanden hat, dem er volles Vertrauen entgegen bringt, kann sich durch die Bestellung mehrerer Bevollmächtigten, die nur gemeinsam handeln kön- nen, schützen. Fehlen solche Personen, können auch dem gerichtlich bestell- ten Betreuer im Rahmen einer Betreuungsverfügung Anweisungen erteilen werden. 19.1.1 Anforderungen an die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht Privatschriftliche Vollmachten sind häufig unwirksam, ► ► weil sie unter Bedingungen errichtet sind, („… für den Fall, dass ich ► ► geschäftsunfähig werde, erteile ich folgende Vollmacht …“) ► ► weil sie nicht umfassend sind ► ► weil keine Ersatzbevollmächtigten benannt sind und der Bevollmächtigte wegfällt ► ► weil sie unpraktikabel sind ► ► weilsieBesonderheitenderjeweiligennationalenRechtsordnung(z.B. deutlich höhere Anforderungen an die detaillierte Ausformulierung in Spanien) nicht berücksichtigen. Für eine wirksame Vorsorgevollmacht müssen der Bevollmächtigte – und am besten noch ein Vertreter für diesen – schriftlich benannt werden. Soweit Immobiliarvermögen und/oder Gesellschaftsbeteiligungen im Vermögen sind, bedarf die Vollmacht aus praktischen Gründen der notariellen Beglaubigung, die auch in allen anderen Fällen dafür sorgt, dass es keinen Streit über die Wirksamkeit der Vollmacht, über die Authentizität der Unterschrift oder die Geschäftsfähigkeit des Unterzeichners gibt. Seite 217 Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

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