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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 19.1.2 Vorsorgevollmacht in Spanien

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Eine Vorsorgevollmacht, die auch die Entscheidungen über medizinische und Freiheitsentziehungsmaßnahmen umfassen soll, muss für ihre Wirksamkeit weiterhin inhaltlich bestimmt gestaltet sein. Aus der Vollmacht muss bspw. ausdrücklich hervorgehen, dass der Bevollmächtige auch in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen darf, selbst wenn damit die Gefahr verbunden ist, dass der Voll- machtgeber stirbt oder einen schweren gesundheitlichen Schaden erleidet. Die Bevollmächtigung kann auch den Abbruch lebensverlängernder Maß- nahmen umfassen. Auch eine solche Situation, dass in bestimmte ärztliche Maßnahmen nicht eingewilligt werden dürfen soll, obwohl sonst die Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber wegen des Unterbleibens der Maßnahme stirbt oder einen schweren gesundheitlichen Schaden erleidet, bedarf der ausdrücklichen Regelung in der Vollmacht. 19.1.2 Vorsorgevollmacht in Spanien Lebt der Vollmachtgeber in Spanien oder sind in Spanien Vermögensgegen- stände (z.B. Konto, Ferienhaus, Finca) vorhanden, stellt sich die Frage nach der Verwendbarkeit einer deutschen notariellen Vorsorgevollmacht in Spanien. Nach dem sogenannten Wirkstatut muss eine Vollmacht immer den inhalt- lichen und formalen Anforderungen des Landes entsprechen, in dem sie Anwendung finden soll. Eine in Deutschland erstellte notarielle Vollmacht muss daher auch den spanischen Anforderungen genügen, wenn sie hier verwendet werden soll. Im spanischen Recht ist eine Vorsorgevollmacht nicht ausdrücklich geregelt. Gleichzeitig sind die inhaltlichen Anforderungen an eine allgemeine Vollmacht höher. Soll der Bevollmächtigte auch befähigt sein, über Immobilien, Gesell- schaftsanteile, Vermögen oder medizinische Belange zu disponieren, dann muss dies in der Vollmacht ausdrücklich und möglichst detailliert geregelt sein. Andernfalls berechtigt die Vollmacht nur zu Verwaltungstätigkeiten. Seite 218 read different

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