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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 19.2.2 Patientenverfügung in Spanien

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

verweigern. Damit wird für den Fall der Fälle gewährleistet, dass der Wille des Betroffenen in bestimmten Situationen umgesetzt wird. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein. In ihr muss eine Einwilli- gung oder Verweigerung möglichst ausdrücklich auf bestimmte medizinische Maßnahmen oder Situationen bezogen enthalten sein. Ausreichend ist es, wenn der Betroffene eine bestimmte Krankheitssituation umschreibt und festlegt, welche medizinische Behandlung er in dieser Situation wünscht. Dabei dürfen zwar keine überspitzten Anforderungen an die Konkretisierung gestellt werden. Generelle Willensäußerungen, wie „lebensverlängernde Maßnahmen haben zu unterbleiben“, sind jedoch nicht konkret genug und binden daher den Arzt nicht. Die Festlegung muss darüber hinaus einen ausdrücklichen Willen verdeut- lichen. Ein solcher liegt nicht vor, wenn der Betroffene lediglich formuliert, dass er „die Berücksichtigung seines Willens bei den ärztlichen Entscheidun- gen wünscht“. Mit dieser Formulierung wird keine Bindungswirkung für eine ärztliche Entscheidung erreicht. 19.2.2 Patientenverfügung in Spanien Für den Betroffenen stellt sich wiederum die Frage nach der Wirksamkeit der nach deutschem Recht errichteten Patientenverfügung in Spanien. Nach allgemeinem spanischem Recht genügt die schriftliche, möglichst umfas- sende Festlegung des Willens des Betroffenen. In vielen autonomen Regionen ist jedoch die Möglichkeit genutzt worden, davon abweichende Regelungen zu treffen. Soweit die Patientenverfügung den regionalen Anforderungen nicht genügt, ist sie nicht wirksam. Beispielsweise ist auf den Balearen eine Patientenverfügung formal nur wirk- sam, wenn sie entweder vor einem Notar, einem Beamten des Registers für Patientenverfügungen oder vor drei volljährigen Zeugen abgegeben wurde. Zusätzlich wird eine Patientenverfügung immer in einem Zentralregister Seite 220 read different

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