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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 19.3 Fazit

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

gespeichert, auf das unter anderem die Krankenhäuser Zugriff haben. Damit soll die Umsetzung des Patientenwillens vereinfacht werden. Eine deutsche notarielle Patientenverfügung benötigt für ihre Anerkennung in Spanien noch eine Apostille. Für die Registrierung im Zentralregister vor- geschrieben und zur Vermeidung von Schwierigkeiten im Ernstfall empfohlen ist die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung. 19.3 Fazit Auf Grund der Anforderungen an die inhaltliche Regelungsdichte von Vorsor- gevollmacht und Patientenverfügung gehört es, gerade in einem Fall mit Aus- landsbezug, zu einer verantwortungsvollen Vorsorge, diese vor einem Notar zu errichten. Damit ist gewährleistet, dass alle Vermögens- und Gesundheits- fragen mit umfasst sind, die Erklärungen auch im Ausland anerkannt werden und insbesondere der Vollmachtgeber so gut wie möglich vor Missbrauch geschützt ist. Seite 221 Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

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