Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 20. Häufig gestellte Fragen

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

20. Häufig gestellte Fragen 20.1 Sonderausgaben, Werbungskosten, Betriebsausgaben Deutschland: Manche Ausbildungs- und Studienkosten können Sie bis 4.000 € als Sonderausgaben, einige in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Hier ist es also hilfreich zu wissen, welcher Begriff welche Kosten umfasst, damit Sie durch derartige Ausgaben möglichst viele Steuern sparen. Doch was ist der Unterschied? Und warum wirkt sich die Einstufung als „Sonderausgaben“, „Werbungskosten“ und „Betriebsausgaben“ unterschiedlich auf die Steuerlast aus? 20.1.1 Was sind Sonderausgaben? Sonderausgaben sind Kosten, die von Ihren Gesamteinkünften abgezogen und nicht etwa einer einzelnen Einkunftsart zugeordnet werden (also Ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und Forst- wirtschaft, aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften). Die Absetzbarkeit der Kosten ist gewährleistet, auch wenn sie die Einkünfte einer einzelnen Einkunftsart übersteigen. Solange noch andere Seite 222 read different

Seitenübersicht