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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 20.2 Allgemeine Steuerfragen

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

20.2 Allgemeine Steuerfragen 20.2.1 Was ist „Progressionsvorbehalt“? Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten hat die Bundesrepublik Deutschland in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sehr häufig den Begriff „Progres- sionsvorbehalt“ verwendet. Aus der Praxis wissen wir, dass der Begriff und die Auswirkungen nicht immer bekannt sind. In den DBAs werden ausländische Einkünfte in bestimmten Fällen nur im Her- kunftsland (z.B. Spanien) besteuert. Diese Einkünfte werden in Deutschland bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht nochmals angesetzt, stehen aber unter dem Progressionsvorbehalt. Anhand eines Beispiels verdeutlichen wir die Auswirkungen des Progressionsvorbehaltes: Beispielhafte Angaben: Veranlagungsjahr 2014; Einkommensteuer-tarif = Grundtarif; Zu versteuerndes Einkommen: 100.000 €; Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen und Einkünfte (Progressionseinkünfte): 10.000 € Berechnung der Einkommensteuer: Summe aus zu versteuerndem Einkommen und Progressionsein-künften (fiktives zu versteuerndes Einkommen): 110.000 € Einkommensteuer auf fiktives zu versteuerndes Einkommen: 37.961 € Progressionssteuersatz: (37.961 € x 100 / 110.000 €): 34,5100 Prozent Ein- kommensteuer (100.000 € x 34,5100 Prozent): 34.510 € Weitere Informationen: Einkommensteuer auf zu versteuerndes Einkommen von 100.000 € (also ohne Progressionsvorbehalt): 33.761 € Seite 224 read different

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