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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 20.2.2 Was sind Einkünfte?

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Differenz zur Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt (Belastung der Progressionseinkünfte): 749 € Prozentuale Belastung der Progressionseinkünfte: 7,4900 Prozent HINWEIS: Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressions- vorbehalt unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z.B. evtl. Verminderung durch den Abzug von Werbungskosten), regelt § 32b des deutschen Einkommensteuergesetzes. 20.2.2 Was sind Einkünfte? Einkünfte sind nicht gleichbedeutend mit Einnahmen. Die Einkünfte werden grundsätzlich in der Weise ermittelt, dass den im Rahmen der Vermögens- nutzung erzielten Einnahmen die so genannten Werbungskosten gegenüber- gestellt werden. Einkünfte stellen also vereinfacht ausgedrückt den Saldo zwischen Einnahmen und steuerlich abzugsfähigen Ausgaben dar. Die so ermit- telten Überschüsse können auch negativ sein, wenn die Werbungskosten infolge besonderer Umstände, zum Beispiel beim Anfall größerer Erhaltungs- aufwendungen, hoher Abschreibungen oder bei erheblichem Fremdmitte- leinsatz die Einnahmen übersteigen. Daraus entstandene „Verluste“ können vorbehaltlich bestimmter Sonderregelungen mit anderen positiven Einkünften, zum Beispiel solchen aus nichtselbständiger Arbeit, ausgeglichen werden. Sie führen so zu einer Minderung des zu versteuernden Einkommens und gege- benenfalls zu entsprechenden Steuerrückzahlungen. 20.2.3 Nießbrauchrechte in Spanien Die beschriebenen Vorschriften zur Besteuerung der selbstgenutzten Woh- nung / Hauses obliegt i.d.R. dem Eigentümer bzw. den Eigentümern, jeweils anteilig zu den jeweiligen Besitzanteilen an der Immobilie. Wenn die Immo- bilie zum Beispiel zu 50 % der Ehefrau und zu 50 % dem Ehemann gehörte, dann müsste jeder jährlich den anteiligen Betrag nach der beschriebenen Berechnung bezahlen. Seite 225 Häufig gestellte Fragen

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