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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 2.3.1 Allgemeiner Informationsaustausch

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

2.3.1 Allgemeiner Informationsaustausch Zwischen Spanien und Deutschland gelten bezüglich des Austausches von Daten über Finanzkonten und dem Austausch der Daten zwischen den Finanz- ämtern folgende Regelungen: ► ► FATCA – bilaterales Abkommen zum Foreign Account Tax Compliance Act v. 10. Okt. 2013 ► ► Globaler Standard der OECD – Common Reporting Standard – CRS ► ► Bilaterale Vereinbarung vom 29. Okt. 2014; Unterzeichnung von Spanien und Deutschland und 50 weiteren Staaten. ► ► Übernahme des globalen Standards in eine EU-Amtshilfe-richtlinie vom 9. Dez. 2014 mit der Verpflichtung, erstmals für 2016 zum 30. September 2017 Daten zwischen den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten der EU auszutauschen. Deutschland und Spanien haben das mittlerweile in nationales Recht umgesetzt, d.h. dass grundsätzlich ab September 2017 für 2016 automatisch gemeldet wird. Die Schweiz und Österreich beginnen im Sep- tember 2018 für 2017. Zur Erläuterung: „Automatisch“ heißt, dass die Daten ohne Aufforderung übermittelt werden. 2.3.2 Steuerpolitische Achterbahn Wir sehen auch auf den Balearen in den Jahren 2014 und 2015 ein derart hohes Transaktionsvolumen von Immobilienkäufen und -verkäufen wie lange nicht mehr. Neben den hinlänglich bekannten Wettervorzügen und der ange- sprochenen politischen Stabilität, hört man mittlerweile sehr häufig das Argu- ment, dass unsere Insel(n) in mehrfacher Hinsicht eine „Insel“ ist, weil sie wenig oder fast gar nicht mit den gesamten Flüchtlingsproblemen konfrontiert ist. Das wird u.a. mit als zusätzliches Kaufargument angeführt. Seite 23 Gestaltungsbedarf

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