Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 20.3 DBA – Anrechnung und/oder Freistellung

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

20.3 DBA – Anrechnung und/oder Freistellung Es können bestimmte Konstellationen auftreten, in denen das Einkommen einer steuerpflichtigen Person in mehr als einem Staat der Steuer unterwor- fen wird. Stimmen dabei sowohl der Steuergegenstand als auch der berück- sichtigte Zeitraum exakt überein, so liegt eine Doppelbesteuerung vor. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn der Steuerpflichtige in mehr als zwei Staaten eine oder mehrere berufliche Tätigkeiten ausübt, dort jedoch nicht seinen dauerhaften Wohnsitz hat. So kann jeder einzelne Staat seine eigenen Steueransprüche gegenüber dem Steuerpflichtigen stellen. Die Bundesrepublik Deutschland hat bilaterale Maßnahmen getroffen. Das sind Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die zwischen zwei selbst- ständigen Staaten zur Vermeidung oder Milderung der Doppelbesteuerung abgeschlossen werden (Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)). In den DBA werden je nach Einkunftsart und Vermögensart die Freistellung mit Progres- sionsvorbehalt oder die direkte Anrechnung, mit einer Begrenzung pro Land, angewandt. Im Verhältnis zu Entwicklungsländern kommt auch die direkte fiktive Anrechnung vor. Im Folgenden beschreiben wir die beiden Methoden, die auch im Verhältnis zwischen Spanien und Deutschland angewendet werden. 20.3.1 Freistellung Bei der Freistellungsmethode (u.U. unter Einbeziehung des Progressionsvorbe- haltes) werden die ausländischen Einkünfte von der inländischen Besteuerung ausgenommen. Die Methode stellt Einkünfte, die im Ausland besteuert werden (bzw. werden können), von der inländischen Besteuerung frei, um eine doppelte Besteue- rung zu verhindern. Die Freistellungsmethode sorgt dafür, dass deutsche Unternehmen in auslän- dischen Märkten, in denen das Steuerniveau niedriger ist als in Deutschland, Seite 232 read different

Seitenübersicht