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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Grundstückswert und zwar laut Katasteramt, der im Regelfall nicht dem Markt- wert entspricht. Vereinfacht ausgedrückt, wird der Bodenwert je nach Anzahl der vergangenen Jahre seit dem letzten Eigentümerwechsel der Immobilie (maximaler Veranlagungszeitraum sind 20 Jahre) mit einem von der Gemeinde zu definierenden Faktor multipliziert, woraus sich dann eine entsprechende Besteuerungsgrundlage errechnet, welche wiederum unter Anwendung eines gemeindlich festgelegten Steuersatzes die Steuerschuld ergibt. Bei der vorgenommenen Berechnungsmethode ist es nicht relevant, ob über- haupt ein Gewinn entstanden ist.Die angeführten Urteile widersprechen der Anwendung durch die Gemeinden mit der einfachen Feststellung, dass die (objektive) Berechnungsmethode nicht über dem eigentlichen Steuertatbe- stand des Wertzuwachses stehen kann – sofern tatsächlich kein Gewinn vor- liegt, scheitert es bereits am Vorliegen des übergreifenden Steuertatbestands. 20.4.4 Handlungsempfehlung: Es gibt derzeit noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung durch den Obers- ten Gerichtshof Spaniens („Tribunal Supremo“) oder vom spanischen Verfas- sungsgericht („Tribunal Constitucional“). Wir empfehlen, in solchen Fällen einen Steuerberater/Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen, um Rückforderungs- ansprüche bezüglich der gezahlten Wertzuwachssteuer prüfen zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind vor dem Hintergrund der mittlerweile zahlreichen regio- nalen Rechtsprechung auf jeden Fall deutlich gestiegen. Es sollte aber trotzdem die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die Gemeinden werden sich nur nach einen langwierigen Gerichtsstreit beugen. Das kostet einiges an Geld. Es gilt abzuwägen, welcher Aufwand hier sinnvoll ist. 20.5 Haftung des Mieters Eine wenig bekannte Regelung des spanischen Steuerrechts für Nichtresiden- ten besagt, dass der Mieter einer Immobilie, die im Eigentum eines Nichtre- sidenten mit steuerlichem Wohnsitz außer der EU/EWR steht, solidarisch für Steuerschulden haftet, die aus dem Mietverhältnis entstehen können. Anders gesagt: Wenn der Nichtresident – z.B. ein Schweizer Steuerbürger – seine Seite 237 Häufig gestellte Fragen

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