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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 20.6 Steuerabzug für Nichtresidenten – Wohnvermietung

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Vermietungseinnahmen nicht ordnungsgemäß mit dem Modelo 210 deklariert und bezahlt, kann sich das Finanzamt am Mieter schadlos halten! Aus diesem Grund erlaubt das spanische Steuergesetz, dass sowohl der Vermieter als auch der zahlende Mieter das Modelo 210 einreichen können. 20.6 Steuerabzug für Nichtresidenten – Wohnvermietung Bei einem weiteren „Steuerabzug“ werden Nichtresidenten steuerlich benach- teiligt: Für die Vermietung von Wohnobjekten sieht das spanische Einkom- mensteuerrecht einen Abzug von 60 Prozent vom errechneten bzw. fälligen Steuerbetrag vor. Diese „reducción“ wird vom Finanzamt jedoch nur unter den folgenden beiden Voraussetzungen anerkannt: ► ► Wenn der Vermieter ein Resident ist. ► ► Es muss sich um eine Langzeitvermietung handeln und nicht um eine kurzzeitige oder Ferienvermietung. Als Beleg für eine Langzeitvermietung wird ein Mietvertrag über zumindest ein Jahr angesehen. FAZIT: Diese Regelung ist für Nichtresidenten nicht anwendbar! Seite 238 read different

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