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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 2.3.4 Vermögensteuer – weltweit Spitzenreiter

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

geplanten Reformen von Juristen mit gehobenen Augenbrauen kommentiert wurde: die Reform der balearischen Einkommensteuerregelung, die rückwir- kend für 2015 – beschlossen wurde. In Kraft getreten sind neue Steuersätze für: ► ► Vermögensteuer: rückwirkend für 2015 ► ► Einkommensteuer (Residenten): rückwirkend für 2015 ► ► Erbschaftsteuer: ab 2016 ► ► Grunderwerbsteuer: ab 2016 Neben der Einkommensteuer sind die Vermögensteuer, die Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer reformiert worden. Das bedeutet Erhöhungen, die nicht nur, aber besonders stark in den oberen Einkommens- und Vermö- gensklassen durchschlagen. Bei der Vermögensteuer können sich die Balea- ren rühmen, weltweit zu den Spitzenreitern zu zählen. Im Folgenden stellen wir die wesentlichen Neuerungen jener Steuerarten vor, die Nichtresidenten betreffen. 2.3.4 Vermögensteuer – weltweit Spitzenreiter Die von der Vorgängerregierung für 2015 beschlossene Erhöhung des persönli- chen Freibetrags für die Vermögensteuer von 700.000 auf 800.000 Euro wurde von der neuen Regierung bereits für dasselbe Jahr wieder zurückgenommen. Der darüber hinaus geltende Freibetrag von 300.000 Euro für die Hauptwohn- sitzimmobilie wurde hingegen nicht angetastet, womit es in Summe bei der Situation vor der „kleinen ­Balearen-Reform“ blieb. Für Nichtresidenten hat die Reform keine Auswirkungen, da sie für ihre Erklä- rung den nunmehr günstigeren gesamtspanischen Steuersatz in Anspruch nehmen können, wie wir in einem eigenen Kapitel über die Vermögensteuer darlegen. Seite 26 read different

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