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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

geerbten Guts zwischen Erwerb durch den Erblasser und Erbfall anders als in Deutschland keiner Besteuerung unterliegt. Zur Erinnerung: Eine Steuererleichterung wurde von der Vorgänger-Regierung für die anderen Verwandtschaftsgruppen (III, III bis und IV) mit Wirksamkeit ab 2015 eingeführt. Für diese Gruppen gilt, neben vernachlässigbar geringen Freibeträgen, eine einheitliche Grundtabelle von 7,65 bis 34 Prozent, die mit zweierlei Koeffizi- enten verschärft wird, nämlich einem Koeffizienten gemäß Verwandtschafts- verhältnis und einem weiteren gemäß Vorvermögen. Der Steuersatz laut der progressiven Grundtabelle ist mit diesen Koeffizienten zu multiplizieren, was im ungünstigsten Fall – entferntere Verwandte (z.B. Cousins) und hohes Vor- vermögen – zu einem Steuersatz von 84 Prozent für den Teil einer Erbschaft führt, dessen Wert 800.000 Euro übersteigt. Seite 28 read different

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