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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 4.2 Notarvertrag

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Privatpersonen in voller Höhe mit Grunderwerbsteuer (ITP) belastet. Beispiel: Eine Privatperson erwirbt von einem Bauträger für eine im Bau befindliche Immobilie eine Option über einen Wert von 100.000 €. Nach sechs Monaten veräußert sie den Optionsvertrag zum Preis von 150.000 €. Der Betrag von 150.000 € unterliegt, neben der Einkommensteuer, auch der Grund- erwerbsteuer. Wenn der neue Optionsnehmer dann die erworbene Option durch den Kauf der Immobilie ausübt, wird nochmals die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis fällig. Es handelt sich um zwei Rechtsgeschäfte. 4.2 Notarvertrag Notargebühren und Grundbuchkosten: Als Faustregel sollte man 1,5 % des Kaufpreises kalkulieren. In Spanien erfüllt der Notar andere Aufgaben als in Deutschland. Das spanische Notariats- und Grundbuchsystem hat sich – auch aufgrund von Betrugsfällen – bezüglich der gesamten Abläufe und Kontroll­ mechanismen hin zu einer (nach spanischer Definition) gesicherten Eigentumsübetragung der erworbenen Immobilie verändert. Das spanische Notariats- und Grundbuchsystem regelt die rechtswirksame Übertragung des Eigentums. Um dies zu erreichen, sind laut ­ spanischem Recht zwei Anforderungen zu erfüllen: ► ► Einerseits ist ein „geeigneter Vertrag“ über den Vorgang erforderlich, der ein Kauf, ein Tausch oder eine Überlassung zur Begleichung von Schulden sein kann. ► ► Andererseits ist die Übergabe der Sache erforderlich, was im Fall einer Immobilie die Übergabe des Besitzes bedeutet. Diese Regeln, sowie auch alle anderen, auf die wir uns hier beziehen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (Código Civil) enthalten und gelten in ganz Spanien. Seite 38 read different

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