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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 4.4 Grunderwerbsteuer bei Gesellschaftsanteilen

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

dokumentierten Sachverhalts dar und sie ist die Voraussetzung für die Ein- tragung der Übertragung im Grundbuch. Dies alles gründet sich einerseits auf der Beratung und die Legalitätskontrolle durch den Notar, andererseits auf die öffentliche Bezeugung, deren Durchführung untrennbar mit diesen Aktivitäten verbunden ist. Die Eintragung im spanischen Eigentumsregister stellt nicht die Übertragung des Eigentums dar. Sie hat zum Zweck, jene Eigentums­ übertragungen öffentlich zu machen, die bereits im Augenblick der Urkundenerrichtung stattgefunden haben, damit Dritte darüber Kenntnis erlangen können. 4.4 Grunderwerbsteuer bei Gesellschaftsanteilen Die Übertragung von Immobilieneigentum in der Form, dass Gesell- schaftsanteile verkauft werden, um damit Grunderwerbsteuer zu spa- ren, ist nicht mehr möglich! Sogar die Einbringung einer Immobi- lie in eine Gesellschaft mit dem selben Anteilseigner ist nunmehr mit Grunderwerbsteuer belastet. Wenn ein Gesellschafter z.B. auch nur 1 % der Anteile übertragen will (z.B. an Kinder), fällt Grunderwerbsteuer an. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten kann aber bei einer soliden Gestaltung – auch länderü- bergreifend – grunderwerbsteuerfrei erfolgen. 4.4.1 Steuersätze ab dem 1. Januar 2016 Die Höhe der Grunderwerbsteuer wurde am 29. Dezember 2015 mit Wirkung vom 1. Januar 2016 auf den Balearen verändert, hier nochmals die Tabelle: Bemessungsgrundlage in € % bis 400.000,00 € 8 % von 400.000,01 € bis 600.000,00 € 9 % ab 600.000,01 € 10 % Seite 40 read different

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