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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 4.4.2 Grunderwerbsteuer bei Möbelkauf

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Bemessungsgrundlage in € % ab 1.000.000,01 € 11 % Abbildung 4: Tabelle Grunderwerbsteuer ab 01.01.2016 Beispielsrechnung: Kaufpreis 500.000,00 € Vorberechnung: bis 400 T€ = 32 T€ von 400 bis 500 T€ 9 % = 8.999,99 €/Die Summe der Grunderwerbsteuer : 40.999,99 € in Bezug zum Kaufpreis von 500 T€ ergibt das eine durchschnittliche Belastung von 8,2 %. Endgültige Berechnung: 500 T€ x 8,20 % = 41.000 € Grunderwerbsteuer 4.4.2 Grunderwerbsteuer bei Möbelkauf Die auf Mallorca verkauften Häuser werden häufig möbliert verkauft. Der Kaufpreis für die Möbel wird dann außerhalb der eigentlichen Kauf­ urkunde abgebildet und bezahlt. Will der Erwerber diese Kosten bei einem späteren Verkauf berück­ sichtigen, um den Gewinn zwischen Ankauf und Verkauf zu minimieren, hat er 4 % Grund- erwerbsteuer zu bezahlen. 4.5 Gemeindliche Wertzuwachssteuer Der Oberste Spanische Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat im März 2012 die häufig angewendete Verlagerung der Bezahlung der gemeindlichen Wertzu- wachssteuer hin zum Käufer für nichtig erklärt. Als Begründung wird insbe- sondere angeführt, dass es sich nicht um eine individuell vertraglich verhan- delbare Vereinbarung handelt. Weiterhin – so ­ lautet die Begründung – sehen auch die spanischen Verbraucherschutz-bestimmungen die Nichtigkeit solcher Klauseln vor. Achtung: Wenn hier von „Wertzuwachssteuer“ gesprochen wird, handelt es sich nicht um die zu zahlende Einkommensteuer auf den Gewinn, sondern um Seite 41 Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten

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