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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 4.6 Das Maklerhonorar

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

die „gemeindliche Werzuwachssteuer“. Im Kapitel „Häufig gestellte Fragen“ haben wir dieses Thema ausführlich erläutert. 4.6 Das Maklerhonorar In Spanien wird das Honorar für die Vermittlung der Immobilie i.d.R. vom Veräußerer gezahlt und führt damit für den Erwerber zu keinen zusätzlichen Erwerbsnebenkosten. Dass der Veräußerer diesen Betrag in seiner Kalkulation berücksichtigt und somit den Kaufpreis beeinflusst, bedarf keiner gesonderten Erläuterung. Üblicherweise bezahlt der Veräußerer an den Makler eine Vermittlungsgebühr zwischen 5 % - 6 % zzgl. der gesetzlichen IVA (Mehrwertsteuer) von derzeit 21 %. Seite 42 read different

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