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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 5.1 Aktivierungspflichtige Kosten (A)

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Die einzelnen Kategorien von „Kosten“ beschreiben wir in den folgenden Kapi- teln. Die verwendeten Abkürzungen haben wir in den Überschriften verwen- det, um die Zuordnung zu erleichtern. 5.1 Aktivierungspflichtige Kosten (A) Alle Kosten, die für eine Verbesserung, Veränderung (Umbau) oder Vergröße- rung der Immobilie aufgewendet werden, erhöhen deren Wert und sind somit nicht direkt abzugsfähig, sondern werden nur indirekt über die Abschreibung (AfA) berücksichtigt. In einer verbindlichen Auskunft zu dieser Vorschrift finden wir die ­ folgende Definition: Es gilt der Grundsatz, dass aktiviert werden muss, wenn sich die Lebensdauer des Gutes wesentlich erhöht oder eine wesentliche Verbesse- rung erzielt wird. Beispiele für Kosten, die aktiviert werden müssen: Einbau eines Liftes, einer neuen umweltschonenden Heizung, einer umfassende Sanierung, neue Fenster mit Dreifachverglasung, Solaranlage etc. 5.2 Beschränkt abzugsfähige Kosten (BA) Dabei handelt es sich um Kosten, die dazu aufgewendet werden, um das entsprechende Wirtschaftsgut weiter nutzen zu können. (Sobald es sich um „lebensverlängernde“ Nutzungskosten handelt, müssen diese Kosten aktiviert werden). Dazu gehören die Reparatur- und Instandhaltungskosten. Diese werden lau- fend aufgewendet, um den normalen Gebrauch des materiellen Bestandes zu ermöglichen, wie Austausch/Erneuerung von Fenstern, Leitungen, Armaturen, Parkettböden, aber auch einer Klimaanlage, Dachreparatur, Malerarbeiten, Reparatur von Türen, etc. Der Gesetzgeber zählt zu dieser Kategorie auch alle Kosten, die mit der Finanzierung des Objektes oder der Reparaturen etc. in einem direkten Seite 46 read different

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