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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 5.2.2 Unabhängig von den Vermietungstagen (BAV)

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Verbleibt hingegen in einem Quartal mit Vermietungseinnahmen ein Über- hang an Finanzierungskosten, der aufgrund der beschränkten Abzugsfähigkeit dieser Kostenart nicht angerechnet werden kann, so kann dieser Überhang vorgetragen werden, d.h. er kann in den folgenden vier Jahren gegen positive Resultate aufgerechnet werden. 5.2.2 Unabhängig von den Vermietungstagen (BAV) Das sind solche Kosten, die nur dadurch entstehen, dass man Einnahmen aus Vermietungen erzielt. Diese sind vollständig – d.h. unabhängig von den effektiven Vermietungstagen – abzugsfähig. Das sind z. B. in dieser Kategorie die Kosten für Malerarbeiten, die nötig sind, um das Objekt für die künftige Vermietung attraktiv zu machen. In diesem Fall ist offensichtlich, dass es sich um Kosten handelt, die einzig und allein aufgrund der Vermietungsabsicht entstanden sind (was bei einer Prüfung jedoch nur anerkannt wird, wenn danach tatsächlich eine intensive Vermietungstätigkeit erfolgt). Die große Einschränkung ist natürlich auch hier, dass diese Kosten – obwohl komplett abzugsfähig – nur bis zur Höhe der Gesamteinnahmen steuerlich abzugsfähig sind. Darüber hinausgehende Aufwendungen (Werbungskosten) sind „vortragsfähig“. Auch hier gilt die Vortragsfähigkeit für alle Quartale der nächsten vier Jahre. 5.3 Unbeschränkt abzugsfähige Kosten (UA) Zu dieser Art zählen alle Kosten, die mit der laufenden Nutzung des Hau- ses in Zusammenhang stehen. Das sind die lfd. Betriebskosten, wie Grund- steuer, Müllgebühren, Umlagen der Eigentümergemeinschaft, Versicherung, Dienstleistungen wie Rechts- und Steuerberatung, Sicherheit, Gartenpflege, Verwaltung, Werbung, Mietervermittlung, aber auch der Saldo einer nicht eintreibbaren Forderung. Darüber hinaus wird die Abschreibung (AfA) dieser Kostenart zugewiesen. Seite 48 read different

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