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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 6.4 Wohnvermietung durch eine juristische Person

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

6.4 Wohnvermietung durch eine juristische Person Die oben erwähnten Regelungen für die Wohnvermietung durch eine natür- liche Person gelten in Teilen gleichermaßen für die juristische ­ Person, bei- spielsweise eine deutsche GmbH, die direktes Eigentum an einer Immobilie in Spanien hat. Wenn diese deutsche GmbH keine Betriebsstätte (establecimiento ­ permanente) unterhält, d.h. dass sie keinen Gewerbebetrieb nach spanischen Vorschriften und Gesetzen führt, muss die Geschäftsführung der GmbH auch das Modell 210 (genau so wie die natürliche Person) ausfüllen und beim Finanzamt ein- reichen. Es gibt aber einen signifikanten Unterschied: Alle Kosten, die mit der Immobilie, die der GmbH gehört, in Zusammenhang stehen – dazu gehört auch die AfA –, können nur nach den Vorschriften des Körperschaftsteuer- gesetzes (IS) geltend gemacht werden. Bei der natürlichen Person gelten die Vorschriften des spanischen Einkommensteuergesetzes (IRPF) und des Nichtresidentengesetzes (IRNR). So gibt es z.B. einen Unterschied bei der Berechnung der AfA, die im Fall der juristischen Personen bis zu 2 % beträgt, bei natürlichen Personen bis zu 3 %. Ebenfalls gibt es für die Leerstands­ zeiten keine „Selbstnutzungssteuer“. Die Steuerlast aufgrund der entsprechend berechneten Überschüsse aus der Vermietung der Immobilie wird dann aber wieder mit dem Steuersatz in Spa- nien belastet, der auch für natürliche Personen angewendet wird. Ab dem 01. Januar 2016 beträgt dieser Steuersatz für EU-Residenten 19 %. Die Entwicklung der Steuersätze entnehmen sie bitte der folgenden Tabelle. Bis 11.07.2015 Ab 12.07.2015 Für 2016 Allgemeiner Steuersatz 24 % 24 % 24 % Allgemeiner Steuersatz Für EU/EWR- Bürger 20 % 19,5 % 19 % Abbildung 6: Steuersätze auf Wohnvermietung für Nichtresidenten Seite 60 read different

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