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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 6.5 Wohnvermietung – Absetzung für Abnutzung

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es einige ­ spanische Rechtsanwälte und Steuerberater gibt, die dieses Modell des Immobiliener- werbs bevorzugen. Betrachtet man nur die spanische Seite, kann das ohne Zweifel eine Gestaltungsform sein, die aus Gründen der Optimierung der Erbschaftsteuer sinngebend sein kann. Man öffnet aber aus deutscher und spanischer Sicht das große „Tor“ für eine „verdeckte Gewinnausschüttung“, die nach dem entsprechenden BFH-Urteil zu signifikanten steuerlichen Nachteilen führen kann. (siehe Kapitel: Verdeckte Gewinnausschüttung) 6.5 Wohnvermietung – Absetzung für Abnutzung Eine erhebliche Vereinfachung bringt die Einführung neuer Abschreibungs- tabellen mit sich. Bislang war dieser Bereich von einer Vielzahl von Tabellen geprägt, die für unterschiedliche Branchen galten. Der Gesetzgeber hat die Liste der vorgeschriebenen Abschreibungssätze und -zeiträume auf eine einzige und einheitliche Tabelle zusammengedampft. Für bestehende Abschreibungselemente gilt die folgende Übergangsregelung: Falls die bislang vorgenommene Abschreibung innerhalb der Vorgaben der neuen Tabelle liegt, kann wie gehabt weiter verfahren werden. Falls nicht, muss der Restbuchwert des Elements per 31. Dezember 2014 festgestellt werden. Danach wird für die Restlaufzeit mit dem neu vorgeschriebenen Wert linear abgeschrieben. Die degressive Abschreibung durch Ziffernsumme („método de los núme- ros dígitos“) ist weiterhin möglich, jedoch nicht auf Gebäude und Mobiliar anwendbar. Seite 61 Nutzungsphase – Besteuerung in Spanien

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