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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 6.6.2 Gestaltung – Steuerberechnungen

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

6.6.2 Gestaltung – Steuerberechnungen Der Eigentümer erhält während der Pachtdauer einen Pachtzins in Höhe von 4 % der Netto-Anschaffungskosten. In unserem Beispiel sind das 20 T€, die er jedes Quartal (5.000 €) erhält. Der Eigentümer muss eine entsprechende Rechnung an den Pächter stellen und berechnet zusätzlich 21 % Umsatzsteuer auf den Pachtzins. Der Pächter muss darauf achten, dass er von dem Netto- Pachtzins 19 % Retenciones (Einbehalte) nicht an den Eigentümer überweist, sondern diesen Betrag als „Einkommensteuervorauszahlung“ des Eigentümers auf dessen „Einkommensteuerkonto“ beim spanischen Finanzamt überweist. Die Rechnung des Eigentümers an den Pächter sieht dann wie folgt aus: Rechnungstext Betrag in € Pachtzins 1. Quartal 5.000,00 ./. 19 % Retenciones Rechnungsempfänger 950,00 zzgl. 21 % IVA 1.050,00 Überweisungsbetrag 5.100,00 Abbildung 9: Rechnung Eigentümer an Pächter Der Eigentümer muss nunmehr jedes Quartal eine Steueranmeldung auf dem amtlichen Steuerformular 210 erstellen und dort seine Einkünfte aus Vermie- tung und Verpachtung errechnen, erklären und beim Finanzamt einreichen. Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfolgt dann jedes Quartal nach folgendem Schema: Modelo 210 - Einkommensteuererklärung für das 1. Quartal Einnahmen (ohne IVA) 5.000,00 € ./. Werbungskosten: AfA 3 % v. 500.000 € für 1. Quartal 3.750,00 € Seite 66 read different

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