Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten
möglich. Die baulichen Auflagen waren dermaßen streng, dass so gut wie keine legalen privaten Vermietungen durchgeführt wurden. Das wurde für freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit dem Gesetz von 2013 erleichtert. Sollten Sie „touristische Leistungen“ anbieten und keine entspre- chende Lizenz von der Tourismusbehörde haben, ist das für die Steuerbehörde irrelevant. Die steuerlichen Vorschriften, wie z.B. IVA, gelten auch ohne ent- sprechende Lizenz des Tourismusministeriums. Es ist davon auszugehen, dass sich mit der Legalisierung der touristischen Vermietungsmöglichkeit ein Aufschwung im Segment für Ferienwohnungen einstellt. Im Gesetz ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Erklärung dieser Tätigkeiten intensiv überprüft werden soll. Das sollte beachtet werden. Seite 73 Nutzungsphase – Besteuerung in Spanien