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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 6.7.3 Touristische Vermietung – Steuersätze

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

diese unternehmerische Tätigkeiten von jedem einzelnen der Teilnehmenden durchgeführt. Das DBA Deutschland-Spanien definiert in Artikel 5.1 die EP folgendermaßen: „Für das vorliegende Abkommen bedeutet ‚Betriebsstätte‘ eine feste Geschäfts- einrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird“. Die Definition des Begriffs „Unternehmen“ für die Zwecke des DBA wiederum lautet „Ausübung einer Geschäftstätigkeit“, was bedeutet, dass hier nicht eine Körperschaft, sondern eine Tätigkeit gemeint und somit unerheblich ist, ob es sich beim Ausübenden um eine natürliche oder juristische Person handelt. In unserem Fall haben wir es mit einer festen Geschäftseinrichtung zu tun, nämlich der Immobilie, die der Unterbringung mit der erwähnten Erbringung von gastgewerblichen Dienstleistungen gewidmet ist. Daher kann a priori die Tätigkeit der Ferienvermietung des Wohnobjekts mit gastgewerblichen Dienstleistungen als EP gelten. „A priori“ sagen wir deshalb, weil das DBA davon spricht, dass „ein Unter- nehmen“ die Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt. In Spanien wird dieser Fall als EP behandelt. Ob das auch für Deutschland gilt, ist fraglich. Nach unserer Erfahrung behandelt der deutsche Fiskus solche Fälle auch weiterhin als Ein- künfte aus Vermietung und Verpachtung. Wenn es auch aus deutscher Sicht als Betriebsstätte behandelt würde, wäre die Freistellung dieser Einkünfte gem. Artikel 5 des geltenden DBAs zwischen den beiden Ländern anwendbar. 6.7.3 Touristische Vermietung – Steuersätze Das erzielte Einkommen wird über die Einkommensteuer für Nichtresidenten (IRNR) als über eine Betriebsstätte erzieltes Einkommen versteuert. Das Ein- kommensteuergestz für Nichtresidenten verweist darauf, dass bei gewerbli- chen Einkünftern – die hier vorliegen – die Steuersätze der Körperschaftsteuer zur Anwendung kommen. Seite 75 Nutzungsphase – Besteuerung in Spanien

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