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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Leider passieren in diesem Zusammenhang sehr häufig Fehler. Eine der größ- ten Fehlerquellen ist die Unkenntnis darüber, dass für jeden „zahlenden Gast“ dessen Daten angegeben werden müssen. Im Formular (Modelo 210) gibt es jedoch nur die Möglichkeit, einen einzigen „zahlenden Gast“ einzutragen. Die Durchführungsverordnung für das Modelo 210 (Orden EHA/3316/2010) eröffnet die Möglichkeit, die Einkommen zusammenzufassen und in einem einzigen Formular Modelo 210 zu deklarieren, jedoch nur, wenn sie aus der- selben Quelle stammen, d.h. vom selben Zahlungsleistenden. Gemäß den formalen Vorgaben für das Modelo 210 muss daher pro Gast eine Erklärung eingereicht werden! Wer eine fehlerhafte Steuererklärung einreicht und es entsteht der Steuerbe- hörde kein finanzieller Nachteil, kann mit 150 Euro bestraft werden (Artikel 199 allgemeines Steuergesetz). D.h. selbst wenn der Steuerpflichtige für alle erhaltenen Einkünfte die entsprechende Steuer bezahlt hat, kann die Behörde ihn dafür bestrafen, dass die Information über jeden einzelnen Gast nicht in der vorgeschriebenen Weise erklärt worden ist. Darüber hinaus könnte die Behörde auch eine zweite Art von Strafe für jede der nicht eingereichten Erklärungen des Modelo 210 verhängen. Denn die Nichteinreichung einer verpflichtenden Erklärung ohne finanziellen Schaden für die Behörde kann mit 200 Euro sanktioniert werden (Artikel 198 allgemei- nes Steuergesetz). Im schlimmsten Fall kann man daher mit jeweils 200 Euro für jedes einzelne der Modelos 210 bestraft werden, das für den zweiten und jeden weiteren Gast gesondert hätte eingereicht werden müssen. Fazit: Wer seine Einkünfte in einem einzigen Modelo 210 zusammenfasst und erklärt, muss sich über dieses Risiko im Klaren sein. Der jeweilige Gast muss eindeutig benannt werden, d.h. Name, Anschrift und – wenn keine NIE vorliegt – die Nummer des Personalausweises oder Reispasses. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung haben wir – in Abstimmung mit dem Finanzamt der Balearen – bisher noch keinerlei Strafen erhalten, da wir in separaten Exceltabellen mit den entsprechenden Belegen immer nachwei- sen konnten, das wir eine einwandfreie Belegprüfung und Dokumentation Seite 78 read different

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