Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Selbstveranlagung mit Resultat „Null“: 1. bis 20. Januar nach Ablauf des Erklärungsjahres. Selbstveranlagung mit Resultat „Recht auf Rückerstattung“: Diese Situation tritt ein, wenn bei einer Vermietung der Einbehalt höher ist als die zahlungsfällige Steuersumme. In diesem Fall kann das Modelo 210 mit dem berechneten und somit angesuchten Rückerstattungsbetrag ab 1. Februar des Folgejahres innerhalb der nächsten vier Jahren eingereicht werden. Wichtig: Während des Erklärungsjahr wird keine „Negativ-Erklärung“ eingereicht. Für den Fall, dass beispielsweise das Resultat im ersten Quartal negativ und im zweiten positiv ist, kann der Steuerpflichtige NICHT kompensieren, d.h. die Rückerstattungsforderung gegen den zahlungsfälligen Betrag aufrechnen. Seite 80 read different

Seitenübersicht