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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 6.9.3 Modelo 200

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

6.9.3 Modelo 200 Wie bereits erwähnt ist dieses Formular sowohl von Körperschaften – z.B. einer deutschen GmbH –, wie auch von nichtresidenten natürlichen Personen einzureichen, die in Spanien über eine Betriebsstätte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Zu beachten: Pro Betriebsstätte ist ein Modelo 200 einzureichen. Wenn eine touristisch vermietete Immobilie mehrere Eigentümer hat, so gilt jeder Immo- bilienanteil als Betriebsstätte, weshalb jeder Eigentümer unabhängig von den anderen ein eigenes Modelo 200 – aber auch die Umsatzsteuererklärungen – einzureichen hat. Eine Ausnahme wäre ein Ehepaar mit Gütergemeinschaft. Die Erklärungspflicht läuft vom 1. bis zum 25. Juli des Folgejahres. Steuersatz: Ab 1. Januar 2016 generell 25 %. Die Erklärung kann nur elektronisch eingereicht werden. Seite 83 Nutzungsphase – Besteuerung in Spanien

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