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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 7.1.3 Regionale Gesetze für Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

(Anders die Frist für die Einkommensteuerklärung für Nichtresidenten, die sich über das gesamte Folgejahr bis 31. Dezember erstreckt). 7.1.3 Regionale Gesetze für Nichtresidenten Das staatliche Vermögensteuergesetz stellt einen Rahmen dar, innerhalb des- sen die autonomen Regionen eigene Regelungen treffen können, konkret bezüglich Freibetrag, Steuersatz, Abzüge und Begünstigungen. So verfügte die Balearen-Regierung bei der Reaktivierung der Vermögensteuer durch den Staat für das Jahr 2011 eine 100-prozentige Gutschrift, womit Balearen-Bürger praktisch von der Steuer befreit waren, während Nichtresidenten mit vermö- gensteuerpflichtigem Immobilienbesitz auf den Balearen nach der staatlichen Regelung besteuert wurden. Eine ähnlich geartete Diskriminierung bestand über lange Zeit im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ein im Septem- ber 2014 ergangenes Urteil der EU stellte die Rechtswidrigkeit dieser Regelung fest, worauf Spanien das Gesetz reformierte. Mit dieser Reform beseitigte Madrid auch die Diskriminierung der Nichtresidenten im Vermögensteuerge- setz. Seit 1. Januar 2015 gilt somit die folgende Regelung: Die nicht in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen, die in einem anderen EU- Land ansässig sind, haben nunmehr ein Recht auf die Anwendung der Gesetz- gebung jener autonomen Region, in der sich der Großteil der Güter und Rechte befindet, deren Eigentümer sie sind, und für welche die Steuer eingefordert wird, da sie auf spanischem Boden liegen. Im Allgemeinen regeln autonome Regionen diese Steuer in einer für ihre Steuerpflichtigen günstigeren Weise. Was die Vermögensteuer betrifft, hat sich die Situation jedoch mit der balearischen Steuerreform von 2015 verändert. Somit ist es für Nichtresidenten vorteilhafter, die staatlichen Steuersätze anzu- wenden. Diese Vorgangsweise ist durch den Wortlaut des Gesetzes gedeckt, der besagt, der Steuerpflichtige KANN die Steuerregelungen der autonomen Region, er muss es aber nicht. Die folgenden Tabellen zeigen den Unterschied und somit den Vorteil. Seite 93 Nutzungsphase – Vermögensteuer

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