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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 8. Nutzungsphase – Besteuerung in Deutschland

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

8. Nutzungsphase – Besteuerung in Deutschland 8.1 Grundlagen Zu den deutschen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören auch solche aus der Vermietung von Grundstücken im Ausland. Ob Vermietungs- und / oder Verpachtungseinkünfte vorliegen, richtet sich ausschließlich nach den deutschen Vorschriften. Wenn solche ausländischen Einkünfte vorliegen, hat der Steuerpflichtige neben der Anlage „V“ auch die Anlage „AUS“ auszufüllen und in seiner deutschen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Da es dem deutschen Fiskus umfänglich egal ist, was und wie in Spanien besteuert wird, bedarf es einer grundlegenden Kenntnis, wie die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland funktioniert. Die bisher beschriebenen „spanischen Einkünfte“ müssen dann völlig sepa- rat nochmals als „deutsche Einkünfte“ ermittelt werden. Bei der Strukturie- rung und Aufbereitung der Unterlagen sollte man sich gedanklich vorstellen, dass die betroffene Immobilie in Deutschland steht. Im Folgenden beschrei- ben wir die deutschen Vorschriften für die am häufigsten vorkommenden Vermietungseinkünfte. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte, die aus der Ver- mietung und Verpachtung privat genutzter Grundstücke erzielt werden, das sind z.B. Einkünfte aus ► ► einem bebauten Grundstück, z.B. vermietetes Haus oder Eigentumswohnung, ► ► einem selbst genutzten eigenen Haus/Eigentumswohnung, wenn einzelne Räume vermietet werden, ► ► allen unbebauten Grundstücken (z.B. Parkplätzen), Sachin-begriffen (z.B. Geschäftseinrichtungen) sowie Überlassung von Rechten, z.B. Erbbaurechte und Urheberrechte, Seite 105 Nutzungsphase – Besteuerung in Deutschland

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