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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 4.3 Geeigneter Vertrag

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

4.3 Geeigneter Vertrag Was ist ein „geeigneter Vertrag“? Dabei handelt es sich nach spanischem Recht um einen Vertrag oder eine Vereinbarung, die in jeglicher Form gültig ist, in welcher er/sie abgeschlossen wurde. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Doch wenn der Vertragsgegenstand eine Immobilie ist, so verfügt der Código Civil, dass dies in einem öffentlichen Dokument beurkundet sein muss. Ist der notarielle Vertrag abgeschlossen, wird das Eigentum nicht übertragen, bis die Übergabe des Besitzes der Immobilie an den Käufer erfolgt ist. Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass trotz der Übergabe des Besitzes das Eigentum erst zu einem späteren Zeitpunkt übertragen wird, doch ist diese Vereinbarung nur zwischen den Vertragsparteien wirksam. Im Verhältnis gegenüber Dritten gilt das Eigentum immer als übertragen. Darüber hinaus hat die notarielle Urkunde noch weitere Wirkungen. Sie stellt einen vollständigen Beweis für das Datum des Vertrags und des Seite 39 Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten

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