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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Diskussion mit dem Finanzamt der Balearen ist deutlich geworden, dass auch den Finanzbeamten die „sehr schlechte“ Qualität des Gesetzes bekannt ist. Wenn man genau nach den Gesetzesgrundlagen handeln würde, hätte auch die Finanzbehörde einen bedeutend höheren Arbeitsaufwand, ohne mehr Steuersubstrat zu erzielen. Aus Gründen der beidseitig – seitens Finanzamt und Steuerbüro – angestrebten Arbeitserleichterung wird die Handhabung, wie hier beschrieben, derzeit akzeptiert, ohne dass das Restrisiko einer For- malstrafe komplett ausgeschlossen werden kann. Die Vorschrift “Pro Immobilie eine eigene Erklärung” ist jedoch in jedem Fall zu befolgen. HINWEISE: Der Steuerpflichtige muss in nachvollziehbaren Neben­ rechnungen für evtl. Prüfungen seitens des Finanzamtes Folgendes belegen können: ► ► Zuordnung der erhaltenen Eingangsrechnungen zu den dar-gestellten Kostenkategorien. ► ► Darstellung der unterschiedlichen „Aktiven“ (Buchwerte) mit den AfA-Beträgen und der Restlaufzeiten. ► ► Die Quartale mit den „negativen“ Salden müssen so aufbereitet sein, damit die unterschiedliche Behandlung der „beschränkt abzugsfähigen“ und der „unbeschränkt abzugsfähigen“ Kosten zu erkennen und nachzuvollziehen sind. Daraus entwickeln sich dann die berücksichtigungsfähigen „Verlustvorträge“, die ebenfalls nachvollziehbar entwickelt und dargestellt werden müssen. ► ► Für die „Verlustvorträge“ müssen Listen geführt werden, damit die Berücksichtigung in den folgenden Quartalen erfolgt, in denen die entsprechende Verrechnungsmöglichkeit besteht. Seite 54 read different

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