Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 18. EU-Erbrechtsverordnung und Testament

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

18. EU-Erbrechtsverordnung und Testament Immer noch haben die meisten Menschen weder für den Fall einer etwaigen Geschäftsunfähigkeit noch für den Fall des Todes vorgesorgt. Sie verdrän- gen diese Themen, weil sie sich mit unangenehmen Fragestellungen nicht auseinandersetzen wollen. Vielfach ist ihnen aber auch unbekannt, wie die gesetzlichen Regelungen überhaupt ausgestaltet sind. In aller Regel sehen die gesetzlichen Bestimmungen nicht das vor, was sich die Betroffenen selber für diese Situation wünschen. Trotzdem haben nur ca. 30% der deutschen Bevölkerung die Erbfolge selber geregelt. Selbst denjeni- gen, die für den Fall des Todes ein Testament errichtet haben und sich dabei kompetenten Rat eingeholt haben, ist nunmehr dringend anzuraten, eine Überprüfung ihrer Verfügungen vornehmen zu lassen. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich 2015 dramatisch verändert. Durch die Einführung der Europäischen Erbrechts Verordnung, kurz EuErbVO, am 17.08.2015 sollen Erbfälle mit Auslandsbezug einer einheitlichen Beur- teilung unterliegen. Außerdem wurden Verfahrenshilfen geschaffen, um die Abwicklung der Erbfälle in Zukunft zügiger zu gestalten. Dieser Beitrag soll erklären, wie die Lage vor dem Inkrafttreten der EuErbVO war, welche Änderungen sich durch diese ergeben haben, sowie eine Einschät- zung des Autors geben, wie man sich bestmöglich nach der neuen Rechtslage positionieren kann, um seine Interessen optimal zu wahren. Am Ende wird auch die Situation einer etwaigen Geschäftsunfähigkeit beleuchtet und Hin- weise zur Vorsorge für diesen Fall gegeben. 18.1 Ausgangslage 18.1.1 Überblick Jährlich ereignen sich ca. 800.000 Erbfälle von deutschen Bürgern in Deutsch- land und im europäischen Ausland. Insgesamt findet eine wirtschaftliche Übertragung von 62 Mrd. Euro statt. Seite 199 EU-Erbrechtsverordnung und Testament

Seitenübersicht