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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Simples Beispiel: Die jährlich anfallende Grundsteuer wird üblicher­ weise im Herbst erhoben. Residenten kennen den genauen Betrag ­ somit früh genug, denn sie müssen erst mit der Einkommen­ steuer (IRPF) zum 30. Juni des Folge- jahres diese nach Maßgabe der ver­ mieteten Tage ansetzen. Nichtresidenten hingegen sind – sofern positive Mieterträge vorliegen – zu Quartalserklärun- gen im laufenden Jahr verpflichtet. Sie kennen aber im ersten Quartal noch nicht den Betrag der Grundsteuer, die von der Gemeinde gefordert wird. Anhand der folgenden Grafik beschreiben wir, wie die bestehenden Vor- schriften bezüglich der „beschränkt“ und „unbeschränkt“ abzugsfähigen Kosten behandelt werden. Im Sinne einer vereinfachten Bearbeitung, eines optimierten Prozessablaufes und einer höheren Transparenz verwenden wir dafür eigene Abkürzungen. Anhand der folgenden Grafik sind die jeweiligen Zuordnungen mit den ver- wendeten Abkürzungen zu ersehen: ► ► A - Aktivierung / Activación ► ► UAT - Unbeschränkt Abzugsfähig - Tage / Sin Límite - Día ► ► UAV- Unbeschränkt Abzugsfähig - Voll / Sin Límite - Total ► ► BAT - Beschränkt Abzugsfähig - Tage / Con Límite - Día ► ► BAV - Beschränkt Abzugsfähig - Voll / Con Límite - Total ► ► NA - Nicht Abzugsfähig / No deducible Seite 44 read different

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