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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 8.7 Themen der täglichen Praxis

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

8.7 Themen der täglichen Praxis Neben der Berücksichtigung der entsprechenden Rechtsvorschriften weisen wir hier auf die Probleme hin, die in der Praxis zu bewältigen sind. Die Belege müssen u. a. so aufbereitet werden, dass sie einerseits für die spanische und andererseits auch für die deutsche Steuererklärung (evtl. mit Übersetzungs- hinweisen) verwendet werden können. Dazu gehören u.a. folgende Angaben die für die deutsche und spanische Seite unerlässlich sind, da sie teilweise unterschiedlich behandelt werden: ► ► Beim Erwerb muss eine nachvollziehbare Aufteilung des Kaufpreises und der Erwerbsnebenkosten für das Grundstück und das Gebäude erfolgen, da die AfA nur auf den Gebäudeteil angewendet wird. ► ► Wenn das Haus selbst errichtet wird, bedarf es ebenfalls einer nachvollziehbaren Dokumentation der gewählten Aufteilung und der Höhe der Herstellkosten. ► ► BeiReparatur-und/oderErhaltungsaufwendungenmüssendieBelege so aufbereitet sein, dass die Berücksichtigung als lfd. Ausgaben, einer Aktivierung oder gewählten Instandhaltungsmaßnahmen mit definierten Nutzungsdauern, für einen fremden Dritten nachvollziehbar sind. ► ► Das deutsche Instrument der anschaffungsnahen Aufwendungen (bis zu drei Jahren nach Erwerb) gibt es z.B. in Spanien nicht. Auch dadurch entstehen unterschiedliche Ergebnisse bei der Höhe der Einkünfte und der Restbuchwerte. ► ► Durch die unterschiedliche AfA ergeben sich ebenfalls unterschiedliche Restbuchwerte, die gepflegt werden müssen, da bei einem Verkauf in jedem Land eine eigene Gewinnermittlung erfolgt. Die unterschiedlichen Berechnungen sind auch erforderlich, um die Anrechnung der spanischen Steuer in Deutschland sachgerecht zu ermitteln. Die spanische Steuer ist nur in der Höhe anrechenbar, wie deutsche Steuer darauf angefallen wäre. Seite 111 Nutzungsphase – Besteuerung in Deutschland

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