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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 14.3 Berechnung des Steuerbetrags, der vom Gast bezahlt wird

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

14.3 Berechnung des Steuerbetrags, der vom Gast bezahlt wird Der Steuerbetrag hängt von der Unterkunft ab: Art der Unterkunft Euro pro Tag* Hotels der Kategorie 5 Sterne plus, 5 Sterne und 4 Sterne plus / Ferienappartements der Kategorie 4 Schlüssel und 4 Schlüssel plus 2 Hotels der Kategorie 4 Sterne und 3 Sterne plus / Ferienappartements der Kategorie 3 Schlüssel plus 1,5 Hotels und Ferienappartements der Kategorie 3, 2 oder 1 Stern(e)/Schlüssel 1 Hotels und Ferienappartements der Kategorie 3, 2 oder 1 Stern(e) 1 Ferienvermietung (Fincas, Appartements, Häuser) und andere touristische Unterkünfte 1 Landhotels, Agroturismos und Gasthöfe 1 Pensionen, Gasthäuser und Campingplätze, Herbergen und Berghütten 0,5 Touristische Kreuzfahrtschiffe 1 + 10% IVA Ausnahmen: Kinder unter 16 Jahren sind von der Steuer ausgenommen. Ab dem 9. Aufenthaltstag in der gleichen Unterkunft sinkt der Betrag um die ­ Hälfte. In der Nebensaison (1. November bis 30. April) sinkt der Betrag um 50 Prozent. 14.4 Anmeldung über das Modelo 017 Die Anmeldung zur Touristensteuer sowie die Mitteilung möglicher Änderun- gen der angegebenen Daten können nur über die Webseite des Finanzamtes der Balearen (www.atib.es.) erfolgen. Seite 167 Die Umsetzung in der Praxis

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